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DIE NEUKUNDENBESORGER

Aktuell

Datenbestände nach dem neuen Bundesdatenschutzgesetz

Schluss mit Werbebriefen, Kaltakquise, Newslettern etc.? Zum 31. August 2012 endet die Übergangsfrist des Bundesdatenschutzgesetzes und das bedeutet für Marketing und Vertrieb, sich ab dem 1. September Gedanken über alle Datenbestände gemäß dem neuen BDSG zu machen. Das beinhaltet auch jene, die vor Inkrafttreten der Novelle am 01.09.2009 erfasst wurden.

Das bedeutet, dass alle Kunden dem Erhalt von Werbung explizit zugestimmt haben müssen. Der “worst case” wäre, dass Sie Ihre Kundendaten nicht mehr zu Marketing-/Werbezwecken verwenden dürfen.

Des weiteren erarbeitet die EU derzeit eine verbindlichen Verordnung zum Datenschutz.
 

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